Streit um ukrainisches Staatsbürgergesetz

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Bukarest (ADZ) – Die ukrainische Botschaft in Bukarest hat die jüngste Novelle des Gesetzes zur Mehrstaatigkeit verteidigt und „fehlerhafte Interpretationen“ in rumänischen Medien zurückgewiesen. Ukrainer dürfen seit dem 18. Juni 2025 die Staatsangehörigkeit bestimmter anderer Länder erwerben, ohne ihre ukrainische aufgeben zu müssen. Eine erste Länderliste, die am 5. November 2025 beschlossen wurde, umfasse Kanada, Deutschland, Polen, die USA und Tschechien und sollte künftig erweitert werden. Hintergrund ist die Kritik der PSD, die von Präsidentschaft und Außenministerium „dringende Klärungen“ fordert, warum Rumänien nicht in dieser Liste auftaucht und darin eine klare Benachteiligung der rumänischen Minderheit in der Ukraine sieht. Auch das Außenministerium in Bukarest betonte indes, die Neuregelung ziele vor allem darauf ab, Ausländern den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu erleichtern und sei daher insbesondere für Freiwillige in den ukrainischen Streitkräften und die Diaspora bestimmt.