Bukarest (ADZ) - Rumänien steckt zurzeit in der schwersten Verfassungskrise der Nachwendezeit: Nachdem Staatschef Băsescu am Montag wegen des institutionellen Disputs zwischen Präsidentschaft und Regierung den Verfassungsgerichtshof angerufen hat, verabschiedete der Senat zwei Gesetzesentwürfe der regierenden Sozialliberalen Union (USL), durch die die Befugnisse des Verfassungsgerichtshofs beschnitten, das Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten erleichtert und der Legislative ein Mitspracherecht in europapolitischen Fragen eingeräumt werden.
Der Senats billigte zunächst einen Gesetzesentwurf, demzufolge das Verfassungsgericht künftig nicht mehr über die Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsbeschlüssen befinden kann. Bei Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten entfällt damit der Befund der Verfassungsrichter über eine verfassungskonforme Begründung. Auch das Referendumsgesetz wurde geändert – künftig gilt bei einer Amtsenthebung des Staatschefs die einfache Mehrheit der Teilnehmer an der Volksabstimmung.
Ein weiteres vom Senat gebilligtes Gesetz räumt dem Parlament eine „Mittlerrolle“ bei Konflikten zwischen Regierung und Präsidentschaft sowie Befugnisse in der Europapolitik und der Vertretung Rumäniens bei EU-Gipfeln ein. Die oppositionellen Liberaldemokraten kündigten an, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten zu wollen.