Bukarest (ADZ) – Für die Haushaltskunden ändert sich durch die Verabschiedung neuer Vorschriften nach aktueller Nachrichtenlage wohl recht wenig. Die bisherigen Preisobergrenzen bleiben bis August 2023 voraussichtlich in Kraft. Dennoch könnte sich der maximale Verbrauchswert, bis zu dem der höher angesetzte Deckel von 0,80 Lei/kWh gültig ist, leicht nach unten verschieben. Auch bei Gas bleibt der Preis auf maximal 0,31 Lei/kWh festgeschraubt.
Änderungen sind dafür laut Informationen des Portals Economica für Nicht-Haushaltskunden vorgesehen. Während heute außer Großverbrauchern alle 1 Leu/kWh bezahlen, sollen künftig nur Krankenhäuser und Kitas den Vorzugstarif voll nutzen können. KMU, öffentliche Einrichtungen und Betriebe aus der Lebensmittelindustrie könnten diesen Tarif nur für 85% ihres Verbrauchs bezahlen, den Rest hingegen zum Vertragspreis.
Bei Erdgas genießen außer Haushaltskunden alle, die maximal 50.000 MWh im letzten Jahr verbraucht habe, einen auf 0,37 Lei/kWh gedeckelten Preis.
Die Konditionen am Strommarkt ändern sich zum Teil erheblich. Laut Economica sieht die Verordnung vor, dass der Staat die Ausgleichskosten bei den Versorgungsunternehmen „innerhalb verfügbarer Haushaltsmittel“ abrechnet. Erzeuger sollen zudem Strom aus eigener Produktion durch direkt verhandelte bilaterale Verträge nur an Kunden verkaufen dürfen, die auch an Endabnehmer liefern. Sie müssten zudem eine Verkaufsstrategie für die nächsten vier Jahre vorlegen.
Bis auf Erzeuger, die Strom und Wärme gekoppelt produzieren und Firmen, die neue Kapazitäten ans Netz bringen, sollen alle Marktakteure – Erzeuger, Händler, Versorger – eine näher zu bezeichnende Solidaritätsabgabe bezahlen.