Bukarest (ADZ) - Die Sondersteuer auf besonders lukrative Geschäfte, die bestimmte Unternehmen seit 2022 an den sogenannten Energiewendefonds FTE abführen müssen, verstößt nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von letzter Woche gegen das Grundgesetz, genauer gesagt gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit sowie gegen Grundrechte wie die freie Initiative. Damit werde der faire Wettbewerb und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen entmutigt, so die Richter. Die Entscheidung bereitet dem Staat nun Kopfschmerzen. Nach Berechnung des Think Tanks Intelligente Energie summiere sich das Sondervermögen im FTE gegenwärtig nämlich auf rund 27 Milliarden Lei, die nun an die Stromkonzerne zurückgezahlt werden müssten, wobei auch ein Zinsaufwand von drei Milliarden Lei anfalle – in toto also umgerechnet fünf Milliarden Euro.
Eine Verlautbarung aus dem Energieministerium relativiert die Aussage: Die Summe sei nur der an den FTE abgeführte Gesamtwert, doch seien nicht alle Unternehmen zu einer Rückzahlung berechtigt.