Bukarest (ADZ) - Staatspräsident Klaus Johannis hat am Dienstag die von der Parlamentsmehrheit verabschiedeten Änderungen des Gesetzes 47/1992 betreffend die Verfassungsrichter unterzeichnet. Die Novelle weitet die Immunität der Verfassungshüter erheblich aus – letztere können in Verdachtsfällen fortan nur noch mit ihrem eigenen Segen bzw. mit Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der insgesamt neun Verfassungsrichter festgenommen, verhaftet, durchsucht oder unter Anklage gestellt werden. Die Gesetzesnovelle war Mitte Juni vom Senat als ausschlaggebende Kammer mit breiter Mehrheit verabschiedet worden.