Bukarest (ADZ) - Gesundheitsminister Nelu Tătaru erklärte am Montag die Umstände, unter denen Reisen außerhalb des Wohnorts ab dem 15. Mai möglich sein werden. Für das Verlassen desselben müsse es ein fundiertes Motiv geben, etwa das Hüten eines Kindes, die Pflege eines Kranken, Feldarbeit oder das Aufsuchen von im Eigentum befindlichen Grundstücken und Immobilien. Hierfür wird eine eidesstattliche Erklärung erforderlich sein, jedoch nur in mündlicher Form, begleitet von einem Beweisdokument, etwa der Besitzurkunde von Grundstück oder Immobilie. Im Falle anderer Gründe soll die Angabe der Zieladresse das Motiv überprüfbar machen.
Innerhalb des Wohnorts wird freie Bewegung ohne zeitliche Einschränkung und ohne eidesstattliche Erklärung möglich sein. Wenn in den nächsten beiden Wochen alles wie erwartet läuft und keine neuen Herde oder größeren Gebiete mit fortgesetzter Übertragung von Mensch zu Mensch auftreten, so Tătaru, könnten weitere Einschränkungen wegfallen.