Bukarest (ADZ) - Der Oberste Gerichts- und Kassationshof hat einer Eingabe des Berufungsgerichts Galatz/Galati und der Generalstaatsanwaltschaft recht gegeben und die Anwendung des Gesetzes 221/2008 betreffend die Erhöhung der Lehrergehälter als verpflichtend erklärt.
Dazu erklärte Premier Emil Boc auf Realitatea TV, dass es sich um die Gehaltserhöhungen für die Zeitspanne 1. Oktober 2008 – 31. Dezember 2009 handle, diese Ausstände würden in den kommenden Jahren 2012 – 2013 – 2014 bezahlt werden. Die Gelder müssen jeweils in das Gesetz des betreffenden Staatshaushalts aufgenommen werden.
Bildungsminister Daniel Funeriu erklärte, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs in dem Sinne willkommen sei, dass sich andere Gerichte danach richten können, da gegenwärtig noch 50.000 Prozesse laufen. Der Minister unterstrich, dass auch aus diesem Grund das neue Gesetz über die einheitliche Entlohnung der Lehrer, zu dem die Regierung die Vertrauensfrage stellen will, notwendig sei.
Auf die Frage, ob er Bildungsminister Daniel Funeriu und Gesundheitsminister Attila Cseke absetzen werde – den einen wegen dem Durcheinander im Unterrichtswesen und den anderen wegen dem Durcheinander in der Gesundheitsbetreuung –, antwortete Emil Boc im Fernsehen, dass das heute nicht geschehe. Was die Zukunft bringt, werde man sehen. Auch von ihm selber habe niemand den Rücktritt verlangt, theoretisch gelte sein Mandat für vier Jahre.