Bukarest (ADZ) – Ab 1. Januar 2023 wird Trinkgeld besteuert und auf dem Kassenbon angeführt. Das Gesetz hat Präsident Klaus Johannis am vergangenen Freitag ausgefertigt. Die Summe des Trinkgelds geht in voller Höhe an den Kellner und wird als Einkommen mit Quellensteuer behandelt. Der Lokalbetreiber muss dem Kunden vor Ausstellung des Kassenbons eine Rechnung vorzulegen, wo in einer speziellen Rubrik die Höhe des Trinkgelds zwischen 0% und 15% der Gesamtsumme eintragen werden kann. Die Missachtung wird mit 2000 bis 4000 Lei bestraft.