Bukarest (ADZ) - Das Oberste Gericht hat einem Antrag der des Amtsmissbrauchs angeklagten früheren DIICOT-Chefin Alina Bica auf Verfassungsbeschwerde gegen Eilerlass 14 der Regierung stattgegeben, durch den die umstrittene Dringlichkeitsverordnung 13 zur Verwässerung der Antikorruptionsregelungen, einschließlich des Amtsmissbrauchs, zurückgenommen wurde. In ihrem Antrag berief sich Bica auf das Günstigkeitsprinzip, dessen sie durch die Rücknahme von Eilerlass 13 beraubt worden sei. Von den Medien befragt, ob letzterer doch noch in Kraft treten könne, sagte der frühere VG-Präsident, Augustin Zegrean: „Zurückgenommen bleibt zurückgenommen“.