Bukarest (ADZ) –Trotz des negativen Befunds des Justizrates (CSM) bezüglich der Auflösung der umstrittenen Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) hat Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) am Wochenende den einschlägigen Gesetzentwurf „unterzeichnet und der Regierung zwecks Billigung zugeleitet“.
Auf einer Pressekonferenz stellte der Justizminister klar, dass sein Entschluss nach „sorgfältiger Prüfung aller Standpunkte“ erfolgt, der „maßlos enttäuschende“ Befund des Justizrates laut geltendem Recht unverbindlich sei und die Auflösung der SIIJ gemäß Empfehlungen der EU-Kommission, Venedig-Kommission sowie der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) zu den erklärten Prioritäten der Regierungskoalition gehört. Das letzte Wort hierzu werde anschließend das Parlament haben, fügte Stelian Ion hinzu.
Der Minister hob hervor, dass „eine Ermittlungsbehörde, die knapp 6000 Verfahren einleitet, jedoch bloß zwei Anklageerhebungen pro Jahr aufzuweisen hat, eine eindeutig ineffiziente ist“. Auch habe die SIIJ in keinem einzigen Fall Anklage wegen Korruption erhoben, obwohl kaum davon ausgehen sei, dass „die Korruption in den Reihen der Justizbeamten über Nacht verschwunden ist“. Dafür habe sich die SIIJ „Unsägliches“ geleistet – etwa Ermittlungsverfahren gegen Spitzenpolitiker der EU, obwohl sie dazu gar nicht befugt gewesen war, oder Vorladungen von Richtern, Staatsanwälten sowie Mitgliedern des Justizrates, um diese „einzuschüchtern“. Einziger Zweck der vor drei Jahren ins Leben gerufenen Sonderermittlungsbehörde sei „die Einschüchterung ehrlicher Justizbeamten“ gewesen, die sich nicht gescheut hatten, Stellung gegen die Konterreform der PSD im Justizbereich zu beziehen, so Justizminister Ion.