Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Ende Dezember eingelegte Organstreitklage der beiden zu dem Zeitpunkt amtierenden Kammerpräsidenten Marcel Ciolacu (Unterhaus) und Teodor Meleșcanu (Oberhaus) gegen das von der liberalen Minderheitsregierung mit der Vertrauensfrage verknüpfte Haushaltsgesetz 2020 für unzulässig befunden.
Ein Organstreit zwischen Legislative und Exekutive sei nicht gegeben, das Haushaltsgesetz 2020 sei völlig verfassungskonform, teilten die Verfassungshüter mit.
PSD-Interimschef und Kammerpräsident Marcel Ciolacu reagierte wenig erfreut auf das Urteil: Das Verfassungsgericht habe soeben „Pandoras Büchse geöffnet“, künftig würden auch andere Regierungen diesen Weg einschlagen können, um lästige Debatten und Zusatzanträge zum Haushaltsgesetz zu vermeiden, schrieb Ciolacu bei Facebook.
Jedoch gab es für die abgewählte Regierung Orban am Mittwoch auch Hiobsbotschaften: Das Verfassungsgericht ließ eine Verfassungsbeschwerde der PSD betreffend die vom liberalen Premierminister gleichfalls mit der Vertrauensfrage verknüpften Änderungen des umstrittenen Eilerlasses Nr. 114 der Regierung Dăncilă zu und erklärte besagte Änderungen, die vor allem der Wirtschaft dienen, für verfassungswidrig. Dafür befanden die Verfassungsrichter die ebenso umstrittenen Verwaltungsrechtsänderungen der PSD-Regierung, gegen die Ombudsfrau Renate Weber Beschwerde eingelegt hatte, für verfassungskonform. Die von der Regierung Dăncilă vorgenommenen Änderungen des Verwaltungsrechts, denen die Verfassungsrichter grünes Licht gaben, sehen u. a. Sonderrenten für einen Großteil der gewählten Kommunalpolitiker, verwässerte Integritätsbestimmungen für diese sowie die Möglichkeit kumulierter Renten und Löhne im Staatssektor vor.