Blagoewgrad (ADZ) – Die Auslieferung der vor ihrem Haftantritt abgetauchten Ex-Entwicklungsministerin Elena Udrea (PDL/PMP) verzögert sich. Die frühere hocheinflussreiche Politikerin, gegen die international gefahndet und die in Bulgarien unweit der Grenze zu Griechenland geschnappt worden war, verbrachte das Wochenende im Polizeiarrest von Blagoewgrad, nachdem das Amtsgericht der südwestbulgarischen Stadt für sie U-Haft bis zum 14. April angeordnet hatte. Zwar hatte das Amtsgericht dem Antrag der rumänischen Justizbehörden auf Auslieferung der 48-Jährigen stattgegeben, doch hatte Udrea dagegen Berufung eingelegt, sodass nun am Donnerstag das Berufungsgericht Sofia ein rechtskräftiges Urteil in der Causa fällen muss.
Udrea und ihre Verteidiger hatten am Wochenende vor der Gerichtsinstanz vergeblich für eine mildere verfahrenssichernde Ermittlungsmaßnahme plädiert – sie habe ihr Kind bereits nach Blagoewgrad bringen lassen und vor Ort auch eine Wohnung gemietet, man könne sie folglich unter Hausarrest stellen, so der Tenor. Laut einem Bericht der Tageszeitung „Libertatea“, deren Reporter bei der Gerichtsverhandlung anwesend war, teilte Udrea der Instanz zudem mit, Asyl in Griechenland beantragt zu haben – sie sei „schwerkrank“ und ihr Leiden einzig in Griechenland behandelbar.
Rumäniens Oberstes Gericht (OG) hat die von Udrea eingelegten außerordentlichen Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung wegen Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch letzten Donnerstag abgelehnt und das rechtskräftige Urteil aufrechterhalten, die Ex-Politikerin muss daher für sechs Jahre in Haft. Gegen Udrea laufen zudem noch zwei weitere Gerichtsverfahren – in einem davon wurde sie erstinstanzlich bereits zu acht Jahren Freiheitsentzug verurteilt.