Bukarest (ADZ) - Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu hat am Mittwoch in einer Fernsehsendung erklärt, dass infolge eines Urteils des Verfassungsgerichts über 200.000 Renten, die im Zeitraum 2011–2013 festgelegt wurden, neu berechnet werden müssen. Das Verfassungsgericht hatte festgestellt, dass eine am 23. Januar 2013 in Kraft getretene Eilverordnung, die gewisse Bestimmungen des Rentengesetzes (seit 1. Januar 2011 in Kraft) ändert, teilweise verfassungswidrig ist, und hat dieses Urteil nun begründet. Die neuberechneten Renten sollen ab 2014 gültig sein.
Entsprechend dem Rentengesetz wird bei Renteneintritt über die nach einem Punktesystem errechnete Rente noch eine Korrektur angewendet, die sich aus dem vorjährigen Bruttolohn und dem Wert eines Rentenpunkts bei Renteneintritt ergibt. Diese Bestimmung aus dem Rentengesetz wurde allerdings bisher nicht angewendet.
Über die Notverordnung, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, wurde der Korrekturindex für das Jahr 2013 auf 1,06 festgelegt und anschließend auf alle Renten seit 2011 angewendet. Das Verfassungsgericht sieht hier eine Rückwirkung, die verfassungswidrig ist, daher müssen die Renten, die zwischen 1. Januar 2011 und 23. Januar 2013 festgelegt wurden, nach der ursprünglichen Formel neu berechnet werden und der Unterschied den Rentenempfängern ausbezahlt werden.