Bukarest (ADZ) - In Europa kommen 43 Prozent, in Rumänien 44 Prozent der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht zur Anwendung. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Verbandes APADOR-CH, Mitglied des „European Implementation Network“ (EIN), von Montag hervor. Die Länder, in welchen die meisten Entscheide nicht durchgesetzt werden, sind Aserbaidschan (95%), Russland (89%) und Ungarn (74%), die wenigsten in Tschechien (3%), Österreich (8%) und in dem Vereinigten Königreich (9%).
APADOR-CH weist darauf hin, dass eine Verurteilung durch den EGMR nicht automatisch die Verbesserung der zugrunde liegenden Situation nach sich ziehe, es können auch weitere Personen unter demselben Problem leiden. Rumänien müsse mehrere Urteile betreffend schlechte Bedingungen für Häftlinge, Fälle, die häusliche Gewalt und Personen mit Behinderungen betreffen, sowie jeweils einen Fall betreffend die Revolution 1989 und die Rückerstattung von verstaatlichtem Eigentum durchsetzen.