Umstrittenes Hinweisgeberschutz-Gesetz ist verfassungskonform

Verfassungshüter: Es „diszipliniert“ die Whistleblower

Bukarest (ADZ) - Das teilweise neubesetzte Verfassungsgericht hat am Mittwoch die von der oppositionellen Reformpartei USR eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern abgelehnt und letzteres damit für verfassungskonform befunden. Das Urteil der Verfassungsrichter beruht auf Einstimmigkeit. In der Kurzfassung ihrer Urteilsbegründung räumten die neun Verfassungshüter zwar ein, dass das neue Gesetz das Verhalten der Hinweisgeber „diszipliniert“, jedoch sei deren Rechtsschutz „nicht beeinträchtigt“.

Als Nächstes ist nun Staatschef Klaus Johannis am Zug – er kann das für verfassungskonform befundene Gesetz ausfertigen oder es dem Parlament mit der Bitte um Prüfung zurückschicken. Auf einer Pressekonferenz darauf angesprochen, hatte Johannis erst letzte Woche klargestellt, ausschließlich ein „gutes Gesetz“ über den Schutz von Whistleblowern ausfertigen zu wollen – eines, das ganz in Geiste der einschlägigen EU-Richtlinie sei.

Für die Kritiker des Gesetzes trifft auf das für verfassungskonform befundene neue Gesetz just das Gegenteil zu: Es verwässere die EU-Richtlinie komplett und mache Whistleblowing über Betrugs- oder Korruptionsfälle in staatlichen Institutionen und Einrichtungen de facto unmöglich; zudem schütze es Whistleblower keineswegs, sondern setze sie zunehmendem Druck und Gefahren  aus – offenkundig, um Hinweise künftig zu unterbinden.

Wegen des Gesetzes hatte EU-Generalstaatsanwältin Laura Kövesi jüngst gedroht, bei der Europäischen Kommission die Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus gegen Rumänien beantragen zu wollen, sollte dieses in Kraft treten – womit unserem Land die zur Verfügung stehenden EU-Mittel wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit gekürzt werden könnten.