Bukarest (ADZ) - Angesichts der letzte Tage vom parlamentarischen Sonderausschuss für die Justizreform im Eilverfahren verabschiedeten zahllosen hoch umstrittenen Änderungen der Justizgesetze sowie des Strafrechts hat die Generalstaatsanwaltschaft am Wochenende in einer Pressemitteilung hervorgehoben, dass der Sonderausschuss soeben „die Weichen gestellt“ habe, um die Unabhängigkeit der rumänischen Staatsanwälte zu kippen.
Die Generalstaatsanwaltschaft verwies darauf, dass der Sonderausschuss unter Leitung von Ex-Justizminister Florin Iordache (PSD), bekanntlich der Urheber des berüchtigten Eilerlasses 13, unter anderen Artikel 3 des Gesetzes 303/2004 betreffend den Status von Richtern und Staatsanwälten geändert habe. Besagter Artikel habe bisher „die Unabhängigkeit und Stabilität der Staatsanwälte“ verankert, seine Änderung visiere augenscheinlich in einer ersten Etappe die Abschaffung der Unabhängigkeit der Staatsanwälte und befürchtet wird die Aberkennung ihres Magistratenstatus’ in einer zweiten Etappe. Für die Rechtshandlung in Rumänien werde dies eindeutig schwerwiegende Konsequenzen haben, warnte die Generalstaatsanwaltschaft.