Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Montag das vom Parlament verabschiedete Gesetz betreffend die Gründung des römisch-katholischen Gymnasiums „Rákóczi Ferenc“ mit ungarischer Unterrichtssprache in Neumarkt/Târgu Mureș für verfassungswidrig erklärt. Gegen das Mitte Februar verabschiedete Gesetz hatten 50 PNL- und 16 PMP-Parlamentarier Beschwerde eingelegt.
Ein Gesetz dürfe keinen „Einzelcharakter“ aufweisen bzw. einer einzelnen Rechtsperson dienen, auch habe das Parlament damit gegen die lokale Autonomie bzw. die Amtsbefugnisse der Kommunalbehörden verstoßen, in deren Zuständigkeitsbereich die Gründung einer solchen Schule fällt, erläuterte VG-Präsident Valer Dorneanu anschließend.
UDMR-Chef Kelemen Hunor sprach von einem „empörenden Urteil“, dieses sei „eine Schande für Rumänien“. Die liberale sowie PMP-Opposition sei dermaßen „tief gesunken“ und „niederträchtig“, dass sie sogar der verblichenen ultranationalistischen PRM als Vorbild hätte dienen können, so Kelemen. Die ungarische Gemeinschaft sei schwer enttäuscht, man werde nun mit Kirchenvertretern und den Eltern der betroffenen Kinder gemeinsam eruieren, wie es weitergehen soll, hieß es.