Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat Dienstag einer Änderung im Referendum-Gesetz Nr. 3/2000 zugestimmt, wonach die Volksbefragung durch Regierungsbeschluss und nicht wie bisher durch ein Gesetz angesetzt wird. Diese Gesetzesänderung geht jetzt zur Gegenzeichnung an den Staatspräsidenten, sie kann auch beim Verfassungsgericht angegriffen werden. Das alles geschieht im Hinblick auf das Referendum zur Änderung der Verfassung, durch die die „traditionelle Familie“ genauer umrissen werden soll. PSD-Vorsitzender Liviu Dragnea erklärte, dass man dieses Referendum noch vor dem Winter abhalten wolle.