Bukarest (ADZ) - Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag mit 175 Für-, 85 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen Änderungen der Strafvollzugsordnung verabschiedet, die Insassen künftig eine Strafreduzierung von jeweils 6 Tagen für jede 30 unter prekären Vollzugsbedingungen abgesessenen Hafttagen einräumt. Darüber hinaus sollen sich Häftlinge Strafreduzierungen künftig auch „kaufen“ können – und zwar durch den Verzicht auf die monatliche Vergütung für die ihnen zugewiesene Beschäftigung.
Die Opposition stimmte gegen diese vor allem vom UDMR eingebrachten Änderungsvorschläge, letzterer sowie PSD und ALDE indes geschlossen dafür. Das vom Unterhaus als federführende Kammer verabschiedete Gesetz wandert nun zur Präsidentschaft zwecks Ausfertigung.
Die bürgerliche USR hob in einer Presseerklärung hervor, dass damit „sämtliche Haftstrafen um ein Drittel“ verkürzt werden – die abgesegneten Änderungen seien de facto eine „verkappte Amnestie“, gegen die man Verfassungsbeschwerde einlegen werde. Die den Häftlingen eingeräumte Möglichkeit des „Kaufs“ von Strafverkürzungen sei zudem „gefährlich und unmoralisch“, da sie zur Diskriminierung zwischen wohlhabenderen Insassen und jenen aus ärmlichen Verhältnissen führen werde.
Letzte Tage hatte die USR bereits wegen der verabschiedeten teilweisen Entkriminalisierung des Interessenkonflikts das Verfassungsgericht angerufen.