Bukarest (ADZ) – Künstler, deren Tätigkeit weiterhin durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen eingeschränkt bleibt, sollen auch weiterhin eine monatliche Vergütung im Umfang von 41,5 Prozent des Bruttodurchschnittslohns (etwa 2250 Lei) erhalten. Entsprechend einem kürzlich von der Regierung vorgelegten Eilverordnungsprojekt führen die Einschränkungen dazu, dass u. a. wegen geringer Teilnahme an Kulturevents bestimmte „wirtschaftlich aktive Personenkategorien“ kein ausreichendes Einkommen für das tägliche Auskommen erzielen können.