Bukarest (ADZ) - Die Regierung hat am Donnerstag Änderungen an der Freistellungsregelung für Arbeitnehmer zur Pflege schwer erkrankter Kinder beschlossen. Benötigt ein Kind im Krankheitsfall elterliche Aufsicht, haben die Eltern Anspruch auf eine Freistellung an maximal 45 Tagen pro Jahr. Bislang galt dies nur im Falle erkrankter Kinder von bis zu sieben Jahren. Dieser Rahmen wurde nun auf Eltern von Jugendlichen von maximal sechzehn Jahren erweitert.