Bukarest (ADZ) – Das Landgericht Bukarest hat am Dienstag seine Urteilsbegründung zum abgelehnten Wiederaufnahmeverfahren bezüglich der Polizeigewalt vom 10. August 2018 gegen Antiregierungsprotestler veröffentlicht. In ihrer Begründung hob Richterin Daria Miheț von der Eröffnungskammer besagten Gerichts hervor, dass der Antrag der inzwischen zurückgetretenen Chefin der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT, Giorgiana Hosu, keine argumentierten Gründe für eine Wiederaufnahme anführt und die Argumente der Geschädigten zwar beiläufig erwähnt, nicht aber auch eingehend analysiert. Da der Antrag mit keinerlei Argumenten der Geschädigten aufgewartet habe, hätte deren Zulässigkeit auch nicht geprüft werden können.
Rechtsexperten verwiesen nach dieser Urteilsbegründung darauf, dass ein Wiederaufnahmeverfahren trotz des rechtskräftigen Richterspruchs nicht ausgeschlossen bleibt: So sagte die bekannte Bukarester Rechtanwältin Elenina Nicuț, dass „ein fehlerhafter Antrag“ der Ex-DIICOT-Chefin zur Ablehnung geführt habe. Sollte die aktuelle DIICOT-Leitung jedoch über „neue Erkenntnisse“ verfügen, könne ein weiterer Wiederaufnahmeantrag gestellt werden.