Bukarest (ADZ) – Die USR fordert die übrigen Parlamentsparteien auf, eine geplante Kürzung von Tagegeldern für Richter und Staatsanwälte bei der Abstimmung im Senat nicht zu blockieren. Kern eines im Dezember 2025 eingebrachten Entwurfs zur Änderung des Vergütungsgesetzes ist die Angleichung der Per Diems für Versetzungen an andere Gerichte und Staatsanwaltschaften an das allgemeine Niveau im öffentlichen Dienst. Statt bislang zwei Prozent des Bruttogehalts soll künftig ein fester Betrag gelten, wie er für die restliche Beamtenschaft vorgesehen ist. Einer der Urheber spricht in diesem Zusammenhang von „Zuckerbrot und Peitsche“: Die bisherige Regelung sei der Anreiz, mit dem Richter und Staatsanwälte gelockt werden, ihre Abordnung an andere Instanzen und Dienststellen zu akzeptieren. Umgekehrt seien sie dann demotiviert, schnell in ihre ursprüngliche Behörde zurückzukehren, da sie die lukrativen Tagegelder verlieren. Die USR warnt vor ungerechtfertigten Privilegien und verlangt gleiche Regeln für alle Beschäftigten im Staatsdienst.
Die Politik häufiger Versetzungen führt nach Ansicht von Systemkritikern zur Verzögerung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren bis zur Verjährung von Straftaten.





