Bukarest (ADZ) - Zwar reichen die Stimmen der Opposition nicht aus, um das Kabinett unter Premierminister Marcel Ciolacu (PSD) zu stürzen, doch kann sie zumindest versuchen, ein Inkrafttreten des Spar- und Steuerpakets, das im Staatssektor kaum spart, bei der Privatwirtschaft jedoch durch zahllose Steuererhöhungen absahnt, mittels einer Verfassungsklage zu unterbinden. Der sicherste Weg, um das „Schreckenspaket“ zu verhindern, sei eine Verfassungsbeschwerde, stellte der Chef der oppositionellen USR, Cătălin Drulă, klar. Drulă zufolge wird die USR dabei vor allem auf die Bedenken von Justizministerin Alina Gorghiu (PNL) verweisen, die letztlich zwar grünes Licht für das Maßnahmenpaket gegeben hatte, allerdings in einer 36 Seiten langen Stellungnahme ausdrücklich darauf verwiesen hatte, dass etliche der darin enthaltenen Regelungen verfassungsrechtlich problematisch sind.
Bedenken hatte Gorghiu vor allem wegen der „Heterogenität“ des Spar- und Steuerpakets geäußert, da ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 besagt, dass ein Gesetz einen einzigen Bereich zu visieren hat, während das von Ciolacu geschnürte Paket Neuregelungen in zahlreichen Bereichen – Steuerrecht, Ausgaben im Staatssektor, Dezentralisierung – vornimmt.
Für die Koalitionsregierung wäre eine Verfassungsklage gegen ihr Steuerpaket ein schwerer Schlag – zum einen würde sich dessen Inkrafttreten verzögern, sodass sie der EU-Kommission vorerst auch nicht melden könnte, bereits beim Korrigieren der Haushaltsschieflage zu sein. Zum anderen hat die Klage durchaus gute Aussichten, von den Verfassungsrichtern zumindest teilweise für zulässig befunden zu werden – was bedeuten würde, dass die Regierung mit dem Stopfen des Haushaltsloches von vorne beginnen muss.