Bukarest (ADZ) - Eine Reform des Verfassungsgerichtshofs (VGH), sodass dieser nicht mehr von politischen Interessen unterminiert werden kann, schlugen am Montag die Parlamentarier der USR vor.
Die aktuellen Vorschriften für das Funktionieren des VGH hätten sich als Fehlschlag erwiesen, dieser sei ein höriges Instrument in Händen der Politiker geworden. Derzeit besteht er aus neun Richtern, je drei ernennen die Abgeordnetenkammer, der Senat und der Staatspräsident – also zwei Drittel die Legislative, während die Judikative keine Stimme hat. Vorgeschlagene Änderungen sind unter anderen: Erhöhung der Zahl der Richter auf zwölf, Entscheidungsrecht beim VGH-Präsidenten; Ernennung von sechs durch Abstimmung im Magistrat, drei durch den Staatspräsidenten und drei im Parlament mit Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten, Erhöhung der Berufstätigkeit von 18 auf 25 Jahre, Verbot der Parteimitgliedschaft in den letzten neun Jahren.