USR will Offenlegung der Vermögen neu regeln

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Bukarest (ADZ) – Abgeordnete der USR in den Rechtsausschüssen beider Kammern haben einen Gesetzentwurf eingebracht, der die öffentliche Einsicht der Vermögenserklärungen von Amts- und Mandatsträgern auch künftig sichern soll. Anlass ist ein Urteil des Verfassungsgerichts, das die Veröffentlichung solcher Dokumente aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre vorübergehend verhinderte.

Nun muss das Gleichgewicht zwischen dem Informationsrecht der Bürger und dem Schutz der Privatsphäre wiederhergestellt werden, fordert die USR. Künftig sollen Vermögenserklärungen demnach öffentlich bleiben, jedoch werden persönliche Daten sowie der genaue Standort von Immobilien weitgehend anonymisiert. Nur der Landkreis oder das Land, wo diese stehen, soll genannt werden.

„Transparenz und Datenschutz schließen sich nicht aus“, sagte USR-Senatorin Simona Spătaru. Laut USR gefährde die aktuelle Auslegung des Verfassungsgerichts die Kontrolle der Integrität von Amtsträgern.