Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, hat in einer Stellungnahme zum Novellierungsentwurf der rumänischen Verfassung auf eine Vielzahl von Mankos hingewiesen.
Besonders beanstandet wird u. a., dass Rolle und Befugnisse des Staatsoberhauptes nicht genau definiert wurden, wodurch auch die Staatsform – ob nun eine semipräsidentielle oder semiparlamentarische Demokratie – unklar sei. Dies werde unvermeidlich weiteres Kompetenzen-Gerangel zwischen Staats-, Regierungschef und Parlament zur Folge haben, stellte die Kommission klar. Weiters beanstandete das Gremium die Nichtumsetzung seiner Empfehlungen bezüglich zusätzlicher Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz.
Betreffend Änderungen bei der Ermittlertätigkeit, Durchsuchungen usw. verwiesen die europäischen Verfassungsrechtler darauf, dass derlei Aspekte in einer Verfassung fehl am Platz sind und per Gesetz geregelt werden sollten. Als völlig unnötig erachtet wurde auch die Verankerung des Statuts des rumänischen Königshauses in einer immerhin republikanischen Verfassung.
Gerügt wurde zudem die mangelnde Transparenz der Behörden bezüglich der vorgenommenen Änderungen. Seit Juli 2013 habe der mit der Verfassungsnovelle beauftragte Parlamentsausschuss keine einzige öffentliche Debatte zu seinem Novellierungsprojekt organisiert.