Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der interimistische Generalstaatsanwalt Bogdan Licu hat Dienstag bekannt gegeben, dass er die Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens über die Revolution vom Dezember 1989 angeordnet habe. Die Einstellung dieses Verfahrens durch die Militärstaatsanwaltschaft am 14. Oktober 2015 sei „unbegründet und gesetzwidrig“ gewesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am 23. Februar 2015 Rumänien verurteilt, weil es „keine wirksame Überprüfung“ der Ereignisse vorgenommen habe. Beim EGMR hat es wiederholt Klagen von Revolutionsteilnehmern oder von Hinterbliebenen der Opfer gegeben, die Entschädigungen forderten. Im Dezember 1989 sind 709 Menschen ums Leben gekommen, 1855 haben Schusswunden erlitten und 343 wurden sonstwie verletzt, 924 sind verhaftet worden.
Bei den bisherigen Überprüfungen sei man mangelhaft vorgegangen, sagte Licu, man habe Unterlagen ignoriert und die Vernehmung von Schlüsselzeugen unterlassen. Bücher und Berichte, die sich auf die Ereignisse zwischen dem 17. und 30. Dezember 1989 beziehen, seien nicht in Betracht gezogen worden. Auch um die Freigabe der Unterlagen, nach denen der Bericht des Senatsausschusses über die Dezember-Ereignisse erstellt wurde, habe man sich nicht bemüht. Desgleichen seien die Unterlagen des Nachrichtendienstes (SRI) nicht beachtet worden.