Verfassungsbeschwerde gegen neues Jagdgesetz

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Bukarest (ADZ) – Die USR hat am Dienstag Verfassungsbeschwerde gegen die Anfang November verabschiedeten Änderungen des Jagdgesetzes eingelegt, welche Dutzende Zugvogelarten bedrohen. Die „verheerenden Effekte auf die Biodiversität” stünden der gegenüber der EU eingegangenen Verpflichtung zum Artenschutz entgegen, argumentierten die USR-Abgeordneten. Aus Sicht der USR ist die Aufhebung der jährlichen Abschussquote für jede einzelne Spezies, die durch ein aleatorisch bestimmtes tägliches Kontingent pro Jäger ersetzt wurde, nicht verfassungskonform.

Bei ca. 70.000 einheimischen Jägern, zu denen Tausende ausländische hinzukämen, zeigten Modellrechnungen eine katastrophale Dezimierung der Wildvögel, die Rumänien als saisonales Nist- und Durchgangsquartier nutzen.  Auch die Rumänische Ornithologische Gesellschaft hatte das neue Gesetz als eines „der schädlichsten Jagdgesetze“ gewertet, „die jemals in Rumänien verabschiedet worden sind“, und Staatschef Klaus Johannis entsprechend ersucht, es nicht auszufertigen.