Verfassungsbeschwerde wegen Parlamentswahltermin

Staatschef ficht Gesetz über Parlamentswahl beim VG an

Bukarest (ADZ) – Staatschef Klaus Johannis hat am Montag das Verfassungsgericht (VG) wegen des vom Parlament Ende Juli in einem präzedenzlosen Eilverfahren verabschiedeten Gesetzes über die diesjährige Parlamentswahl angerufen, durch das der Regierung erstmals in Nachwendezeiten die Befugnis abgesprochen wurde, den Termin der Parlamentswahl festzulegen. Laut dem unter Federführung von PSD-Interimschef Marcel Ciolacu, ALDE-Chef Călin Popescu-Tăriceanu sowie UDMR-Senator Attila Cseke erarbeiteten Gesetz darf die Legislative den Termin der nahenden Parlamentswahl per Ausnahmeregelung diesmal selbst festlegen. In seiner Verfassungsklage verweist das Staatsoberhaupt zum einen darauf, dass das neue Gesetz gegen mehrere Artikel der Verfassung verstößt. Zum anderen räume es den Parlamentariern die Möglichkeit ein, ihre neue Befugnis zum Anlass zu nehmen, um ihre von der Verfassung klar auf vier Jahre beschränkte Amtszeit eventuell zu verlängern. So etwa könne sich die Legislative einfach weigern, einen Termin für die Parlamentswahl festzulegen, zumal der Wortlaut des neuen Gesetzes dies in keiner Weise ausdrücklich vorschreibe, hieß es in der Beschwerde.