Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat die Begründung seines Urteils vom November 2014 veröffentlicht, demzufolge zwei Artikel im Bildungsgesetz, die sich auf den Religionsunterricht beziehen, verfassungswidrig sind. In beiden Fällen wird ein schriftliches Ansuchen der Eltern oder des erwachsenen Schülers gefordert, wenn dieser den Religionsstunden fernbleiben will. Ein solches Ansuchen soll nun von denjenigen eingereicht werden, die das Fach Religion lernen möchten. In der Begründung wird auch auf das Recht der Eltern hingewiesen, Einfluss auf die Erziehung ihres Kindes zu nehmen. Wie das Bildungsministerium mitteilt, ist die neue Regelung ab Herbst 2015 gültig.