Bukarest (Mediafax/ADZ) - Präsident Klaus Johannis hatte sich ans Verfassungsgericht gewendet und dieses ersucht zu prüfen, ob die Änderungen an dem Gesetz 51/2006 (Kommunaldienste), die sich auf die Inkompatibilität der Bürgermeister und Kreisratsvorsitzenden beziehen, verfassungsgemäß sind. Johannis hatte begründet, dass in dieser Angelegenheit klare und verständliche Regelungen nötig sind. Das Verfassungsgericht hat dem Präsidenten Recht gegeben und das Gesetz für nicht verfassungsgemäß erklärt. Die abgeänderte Fassung des Gesetzes bestimmt, dass Bürgermeister und Kreisratsvorsitzende in den Generalversammlungen der Aktionäre von Gesellschaften der öffentlichen Hand, die Kommunaldienste versehen, vertreten sein können.