Verfassungsgericht erregt Aufsehen durch zwei Urteile

Verreiste Wähler können in jedem Wohllokal wählen

Das Verfassungsgericht befand das Gesetz für verfassungswidrig, das vorsieht, dass die Käufer von Prepaid-Telefonkarten ihre persönlichen Daten angeben müssen. Symbolfoto: freeimages.com

Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Dienstag sein Urteil bekannt gegeben, dass die Eilverordnung der Regierung Nr. 45/2014 verfassungsgemäß ist.  Diese sieht vor, dass es bei den Präsidentenwahlen diesmal keine Sonderwahllokale (auf Bahnhöfen, Autobahnhöfen oder Flughäfen) geben wird. Die Wähler, die nicht in ihrem Wohnort wählen, haben die Möglichkeit, in jedem beliebigen Wahllokal auf Sonderlisten zu wählen, sie müssen dafür eine Erklärung auf eigene Verantwortung abgeben.

Die PNL hatte diesen Erlass angefochten, mit der Begründung, dass er die mehrfache Stimmabgabe begünstigen und dadurch den Wahlbetrug ermöglichen würde. PNL-Vorsitzender Klaus Johannis erklärte, dass man das Urteil des Verfassungsgerichts achten werde, obwohl es aus formellen Gründen gefällt worden sei und in der Sache nichts ändere, das Problem bleibe bestehen und das sei schade.

Ein zweites Urteil des Verfassungsgerichts erklärt das Gesetz über die Prepaid-Telefonkarten als Ganzes für verfassungswidrig. Der Ombudsmann hatte das Gericht angerufen und begründet, dass das Gesetz gegen den Datenschutz verstoße. Das Gericht urteilte nun, dass das Gesetz unklar sei und nicht genügend Garantien für den Schutz der persönlichen Daten enthalte. Die Chefs der beiden Nachrichtendienste SRI und SIE hatten schon im Voraus davor gewarnt, dass eine Abweisung des Gesetzes ihre Tätigkeit erschweren würde.