Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch sämtliche 51 Verfassungsbeschwerden abgewiesen, die sich auf die Kommunalwahlen vom 5. Juni bezogen haben. Es bleibt also dabei: Die Bürgermeister werden in einem Wahlgang gewählt. Beschwerden hinterlegt hatten vor allem kleinere Parteien, wie die PMP des Traian Băsescu, die M10 der Monica Macovei, die Bauernpartei PNŢCD oder die Piratenpartei. Einen zweiten Wahlgang wird es laut Gesetz nur bei Stimmengleichheit geben. Obwohl ein einziger Wahlgang Vorteile für die großen Parteien und die bereits amtierenden Bürgermeister bringt, kann nur das Parlament das Wahlsystem ändern, wird betont.