Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die Begründung seines Urteils betreffend die umstrittene Senatsentschließung in der Causa des PSD-Senators Dan [ova veröffentlicht, in dessen Fall die Kammerleitung bekanntlich den DNA-Antrag auf Festnahme für abgelehnt erklärt hatte, obwohl die bei der Abstimmung anwesenden Senatoren ihm de facto mehrheitlich stattgegeben hatten.
In ihrer Begründung verweisen die Verfassungswächter darauf, dass besagte Entschließung „auf offensichtlich verfassungswidrigen Regelungen beruht“ und damit die „juristischen Folgen“ des Votums „anders als in der Verfassung vorgesehen“ ausfallen.
Dadurch stehe nunmehr die Frage „bezüglich des loyalen Charakters der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen des Staates sowie deren Verhältnis zu den verfassungsmäßigen Prinzipien und Werten“ im Raum, hieß es in der im Amtsblatt erschienenen Begründung. Senatschef Tăriceanu, der nach dem Urteil verlautbart hatte, ohne die Begründung auch keinerlei Maßnahmen ergreifen zu wollen, sagte nun, den Rechtsausschuss der Kammer erneut mit der Angelegenheit beschäftigen zu wollen.