Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der liberalen Fraktion gegen das mit den Stimmen der PSD, Pro România und des UDMR Mitte Oktober verabschiedeten Gesetzes über eine 140-prozentige Anhebung des Sozialen Referenzindex in den kommenden drei Jahren für unzulässig befunden und damit de facto grünes Licht für höhere Arbeitslosen- sowie Sozialhilfen gegeben.
So soll besagter Index, aufgrund dessen die staatlichen Beihilfen im Sozialbereich berechnet werden und der zurzeit bei 500 Lei liegt, zum 1. Januar 2021 auf 780 Lei, 2022 auf 990 Lei und Anfang 2023 sodann auf 1200 Lei angehoben werden. Ihren Vorstoß begründeten die Urheber des Gesetzes damit, dass der Referenzindex seit 2008 unverändert beibehalten bzw. seit Jahren nicht mehr an die Inflationsrate angepasst worden ist. Das für verfassungskonform befundene Gesetz wird nun dem Staatschef zur Ausfertigung vorgelegt.
Des Weiteren beschlossen die Verfassungsrichter, Urteilsfindungen in etlichen heiklen Angelegenheiten auf Januar zu vertagen – mit anderen Worten wollen sie hierzu erst nach der Parlamentswahl vom 6. Dezember befinden. So schoben die Verfassungshüter einen Befund zu der 40-prozentigen Rentenanhebung, die die PSD per Zusatzantrag in den Nachtragshaushalt der liberalen Minderheitsregierung eingebaut hatte, auf Mitte Januar hinaus, desgleichen auch ihren Befund zu dem von der Parlamentsmehrheit verabschiedeten und der Partei USR sowie dem Ungarnverband UDMR angefochtenen Übergang des Romexpo-Messegeländes aus dem Staatsbesitz in jenen der Industrie- und Handelskammer. Erst letzte Tage hatten die Verfassungsrichter ein Urteil zu den Sonderrenten zum wiederholten Mal vertagt – gleichfalls auf Januar.