Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat dem Einspruch von Staatspräsident Klaus Johannis gegen die von der PSD-ALDE-Koalition im Dezember 2017 mit Unterstützung des Ungarnverbandes UDMR beschlossenen Gesetzesänderungen zum Status der Beamten stattgegeben. Diese sahen vor, dass auch unter Anklage Mandatsträger ihr Amt nicht mehr einbüßen müssen. Eine Maßnahme, die strafverfolgte öffentliche Beamte weiter in ihrer Funktion belässt, laufe ethischen Normen zuwider, hatte Johannis argumentiert. Des Präsident des Verfassungsgerichts, Valer Dorneanu, bekräftigte: Die gesetzlichen Neuregelungen seien nicht gesetzeskonform.
Eine weitere Änderung hatte vorgesehen, dass höhergestellte Beamte bei der Besetzung vakanter Posten Vorrang haben, selbst wenn die Anforderungen der betreffenden Stelle dem neuen Amtsträger nicht gerecht werden. Diese sollte an die hierarchische Position des leitenden Beamten angepasst werden, sofern sich dies nicht auf die Organisationsstruktur auswirkt. Johannis hatte argumentiert, dass eine Neubesetzung, die Dienstzeit und Ausbildung ausklammert, ein ungerechtfertigtes Privileg darstelle. Auch hier folgte ihm das Verfassungsgericht.