Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch über das Referendumsgesetz nichts entschieden und sein Urteil auf den 14. November verschoben. Nachdem das Gericht eine Eingabe der PDL als unbegründet zurückgewiesen hatte, war Präsident Traian Băsescu mit anderen Einwänden gegen das Referendumsgesetz vor das Gericht getreten. Es geht darum, dass das Gesetz die Mindestbeteiligung an Volksbefragungen von 50 Prozent auf 30 Prozent der Wahlberechtigten herabsetzt, dass es aber erst ein Jahr nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten soll.
Wenn das Verfassungsgericht am 14. November sein Urteil fällt und das Gesetz schon zum zweiten Mal für verfassungsgemäß erklärt, muss es der Staatspräsident innerhalb von zehn Tagen gegenzeichnen und auf diese Art könnte die Volksbefragung über die abgeänderte Verfassung noch am 30. November 2014, gleichzeitig mit dem ersten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen, stattfinden.
Experten meinen, dass es in dieser Variante allerdings zu viele Unbekannte gibt. Das Verfassungsgericht kann sein Urteil wieder verschieben oder es kann das Gesetz ans Parlament zurückschicken. In der USL wieder scheint man es mit der Novellierung der Verfassung nicht mehr so eilig zu haben. Der Verfassungsausschuss unter Leitung von Crin Antonescu ist nicht mehr zusammengetreten.