Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die umstrittene neue Antiplagiatsgesetzgebung kassiert: Das vom Oberhaus jüngst verabschiedete Gesetz sei nach einstimmiger Meinung der neun Verfassungshüter „samt und sonders verfassungswidrig“, in Kraft bleibe die einschlägige Regierungsverordnung in ihrer unveränderten Form, teilte VG-Präsident Valer Dorneanu mit. Das Verfassungsgericht ließ damit die Beschwerden sowohl der Regierung als auch der PNL zu, die beide wegen eklatanten verfahrenstechnischen Mankos im Verlauf des Legislativverfahrens bzw. Verstößen gegen das Prinzip des Zweikammernsystems geklagt hatten, nachdem der Senat seine zahlreichen Gesetzesänderungen nicht mehr zurück ans Unterhaus zwecks abermaliger Verabschiedung geschickt hatte. Die vom Senat verwässerte und nun vom Verfassungsgericht kassierte Antiplagiatsgesetzgebung hatte u. a. den Nationalen Rat für die Überprüfung akademischer Titel, Diplome und Zertifikate (CNATDCU) zu einem „Berufungsgremium“ herabgestuft und damit weitgehend aus der Faktenbewertung bei Plagiaten ausgeklammert. Der daraufhin zurückgetretene CNATDCU-Chef Viorel Barbu bezeichnete den VG-Befund am Mittwoch als „ausgezeichnete Neuigkeit“, stellte jedoch klar, dass es für ihn „keinen Rücktritt vom Rücktritt“ geben werde und CNATDCU-Vize Marius Andruh ein würdiger Nachfolger sei.