Verfassungsgericht kippt Reform der Richterrenten

Instanz weist auf Verfahrensfehler bei Verabschiedung der Novelle hin

Bukarest (ADZ) – Nach zweimaliger Vertagung haben sich die Verfassungsrichter am Montag mit der Klage des Obersten Gerichtshofs (ICCJ) gegen das Gesetz befasst, mit dem die Koalitionsregierung unter Premierminister Ilie Bolojan die kostspieligen Sonderrenten für Richter und Staatsanwälte neu regeln wollte. Das mit einer 5:4-Mehrheit ergangene Urteil? Eine Schlappe für die Regierung: Das Gesetz ist verfassungswidrig. Die Verfassungsinstanz bemängelte allerdings nur einen Verfahrensfehler und keine Grundsatzprobleme, wie eine Schwächung der Unabhängigkeit der Justiz, auf die sich der ICCJ unter anderem berief. Nach der Urteilsverkündung hieß es in der Begründung, dass das Verfahren der Vertrauensfrage zwar eine parlamentarische Kontrolle ermögliche und es in diesem Fall angesichts der Eile zur Umsetzung von Haushaltsmaßnahmen auch angemessen gewesen sei; dass aber das Gesetz dem Justizrat eine 30-tägige Frist einräume, um eine Empfehlung zu erstellen – die Regierung sei verpflichtet, solange abzuwarten, habe dies jedoch nicht getan. Es ist laut Juristen unüblich für das Verfassungsgericht, auf die Einhaltung dieser Frist bei der Prüfung von Klagen zu bestehen. 

Die Regierung hatte Ende August auf der Grundlage einer ersten Fassung der Vorschriften zuerst eine Stellungnahme beantragt und wenige Tage später offenbar den vollen Gesetzentwurf nachgereicht, für den eine Empfehlung des Justizrats (CSM) notwendig war. Doch der Rat opponierte nur lautstark gegen die Bestimmungen des Gesetzes, die im Kern für Richter und Staatsanwälte schrittweise das Regelrentenalter von 65 Jahren einführen und die Altersbezüge auf 75% des letzten Gehalts deckeln. Eine Empfehlung kam nicht. Mehrere Richter und Staatsanwälte hatten damals aus Protest ihre Arbeit niedergelegt.