Verfassungsgericht lehnt Beschwerde des Premiers ab

Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch die dritte Beschwerde des Regierungschefs über einen „Konflikt verfassungsrechtlicher Natur zwischen Regierung und Präsidentschaft“ bezüglich der Vertretung Rumäniens im EU-Rat einstimmig abgelehnt. Premier Ponta hatte das VG angerufen, nachdem der Staatschef seinem Ansuchen, Rumänien beim Ratstreffen vom letzten Monat vertreten zu können, nicht stattgegeben hatte. Ponta plädierte am Mittwoch persönlich vor den Verfassungsrichtern für eine „klarere Kompetenzenabgrenzung“, ihm gehe es vor allem darum, dass es künftig bzw. nach der Präsidentschaftswahl nie mehr zu „derartigen verfassungsrechtlichen Konflikten“ kommen könne.