Bukarest (ADZ) - Das rumänische Verfassungsgericht hat die Bürgerinitiative „Neue Leute in die Politik“ abgelehnt. Den Urhebern der Kampagne ging es um die Wiederaufnahme des Verfahrens der Bürgermeisterwahl in zwei Wahlgängen. Grund für die Ablehnung: Das Vorhaben erfüllt nicht die Mindestanforderungen, um parlamentarisch verhandelt werden zu können. Zum einen ist die Anzahl der Unterschriften zu gering, zum anderen müssen die Antragsunterstützer landesweit aus mindestens einem Viertel der Verwaltungskreise stammen.