Verfassungsgericht rettet „Revolutionsinstitut“

Liberale kündigen neuen Gesetzentwurf an

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Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch eine Verfassungsbeschwerde der PSD gegen das Mitte Februar vom Parlament verabschiedete Gesetz über die Auflösung des „Instituts der Rumänischen Revolution“ für zulässig und damit besagtes Gesetz für verfassungswidrig befunden. Da die Urteilsbegründung der Verfassungsrichter noch aussteht, ist unklar, weshalb das Gesetz über die Auflösung des umstrittenen Instituts, zu dessen Leitungsmitgliedern auf Lebenszeit u. a. Altpräsident Ion Iliescu, Ex-Regierungschef Petre Roman und der frühere Vizepremier Gelu Voican Voiculescu gehören, nicht verfassungskonform ist.

Die liberale Senatorin Alina Gorghiu teilte anschließend mit, dass ihre Partei eine neue Legislativinitiative zur Auflösung des „Revolutionsinstituts“ einbringen wird, das seit Jahren den Großteil seines Budgets bloß für Gehälter aufwendet. Trotz aller Schützenhilfe, die „eine Mehrheit der Verfassungsrichter der PSD“ leiste, werde die PNL einen weiteren Gesetzentwurf einbringen, um ein Institut, das vorziehe, die blutigen Wendeereignisse in „dichte Schatten“ gehüllt zu sehen, letztlich doch auflösen zu können, schrieb Gorghiu bei Facebook.