Verfassungsgericht segnet drittes Justizgesetz ab

Beschwerde des Staatschefs abgelehnt

Bild: pixabay.com

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Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Dienstag die vom Parlament im Sommer verabschiedeten Änderungen am Status der Magistraten abgesegnet und die einschlägige Beschwerde von Staatschef Klaus Johannis abgelehnt. Damit erhält auch das letzte der drei novellierten Justizgesetze grünes Licht von den Verfassungsrichtern, die sogenannte „Justizreform“ der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit ist damit abgeschlossen.

Die Novelle des Magistraten-Status beschneidet u. a. die Befugnisse des Staatsoberhauptes im Ernennungsverfahren der leitenden Staatsanwälte – der Präsident wird die vom Justizminister vorgeschlagenen Kandidaten nur noch ein einziges Mal ablehnen können. Zudem dürften die Änderungen zu einem Ausbluten des Justizsystems führen – Magistraten können nämlich fortan schon nach 20 Arbeitsjahren ihre Verrentung beantragen.

Der Chef des zuständigen Sonderausschusses, Florin Iordache, lobte sein Werk bzw. die Neuregelungen als „zutiefst europäisch“. Iordache deutete allerdings auch an, dass das novellierte Gesetz per Eilerlass der Regierung schon bald abermals geändert werden könnte – angeblich, um den Bemerkungen der Venedig-Kommission Rechnung zu tragen.