Verfassungsgericht segnet Steuererhöhungen ab

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Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch die umstrittene Fiskalreform der Bolojan-Regierung für verfassungskonform erklärt und gleichzeitig den Einspruch der rechtspopulistischen Oppositionspartei AUR abgewiesen. Es ist das zweite große Fiskalpaket, für das die Regierung die Verantwortung im Parlament übernommen hatte. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Bürger für Steuern und Abgaben tiefer in die Tasche greifen müssen, wobei ein Übergangsmechanismus bis 2027 vorgesehen ist. Dabei dürfen lokale Behörden gesonderte bzw. erhöhte Steuersätze festlegen.

Ziele der Reform sind eine effizientere Ressourcennutzung sowie die Haushaltskonsolidierung durch Anpassung lokaler Steuern, Streichung überholter Erleichterungen und Förderung umweltfreundlicher Praktiken. Beispielsweise sollen Grund- und Immobiliensteuern um bis zu 80 Prozent steigen, es werden bestimmte Steuern für Lieferungen aus Ländern außerhalb der EU eingeführt sowie eine erhöhte Besteuerung der Einkommen aus Kryptowährungen.

Für Schlagzeilen sorgte insbe-sondere die Erhöhung der KFZ-Steuer um bis zu 100 Prozent, welche zukünftig nach dem Prinzip „der Verschmutzer zahlt“ berechnet werden soll. Es werden acht Steuerklassen auf Grund von Hubraum und Abgasnorm eingeführt.

Das Gesetz führt zusätzlich eine allgemeine Verpflichtung für Verkäufer ein, Kartenzahlungen anzunehmen, sowie die Erhöhung des Mindestkapitals für Kleinunternehmen auf 500 Lei und die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige.