Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch im Disput zwischen Senat und der richterlichen Autorität in der Causa Diaconu geurteilt: Dem bisherigen Senator sei seine Amtswürde unverzüglich aufgrund des gegen ihn bestehenden rechtskräftigen Urteils des Obersten Gerichtshofes (OGH) zu entziehen. Mircea Diaconu war von der Integritätsbehörde ANI für inkompatibel mit seinem Abgeordnetenamt befunden worden, der OGH hatte den Befund mit einem rechtskräftigen Urteil bestätigt.
Doch verweigerte der Senat daraufhin die Urteilsvollstreckung, sodass der Oberste Magistraturrat (CSM) des Landes schließlich das VG anrief. In seinem Plädoyer zeigte der CSM auf, das Parlament habe sich angemaßt, das endgültige Urteil des VG nicht anzuwenden.