Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Donnerstag eine Eingabe der PSD-Senatorin Gabriela Firea abgewiesen, in der diese eine Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft zur Nichtaufnahme der strafrechtlichen Verfolgung des Staatspräsidenten in einem Erpressungsfall angefochten hatte. Traian Băsescu hatte eine Drohung gegen ihren Mann ausgesprochen. Das Verfassungsgericht bestätigt die Immunität des Staatspräsidenten betreffend seine politischen Äußerungen, dafür kann er während des Mandats, aber auch nachher nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Immunität gilt aber auch für Straftaten vor oder während des Mandats, wobei die Verjährungsfrist für eventuell vorher begangene Taten ausgesetzt wird.