Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch zwei Artikel aus der Bildungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. In diesen Artikeln war vorgesehen, dass für die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, ein Gesuch mit diesem Wunsch abzugeben ist. Das sei verfassungswidrig. Das Gericht verfügte das Gegenteil: Der Antrag muss für die Schüler gemacht werden, die den Religionsunterricht besuchen wollen.
Das Ganze geht auf eine Eingabe des Professors Emil Moise aus Bacău zurück, der das Kunstlyzeum, wo seine Tochter lernt, beim Stadtgericht verklagt hatte. Derselbe hatte sich schon vorher gegen eine übertriebene Verwendung der orthodoxen Symbole in öffentlichen Institutionen gewendet.