Bukarest (Mediafax/ADZ) - Das Verfassungsgericht hat Mittwoch drei Artikel des Gesetzes über die Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung für verfassungswidrig erklärt. In einem dieser Artikel war vorgesehen, dass in dem Fall, wenn Präsident und Premier sich nicht darüber einigen können, wer Rumänien in Brüssel vertritt, das Parlament darüber entscheidet. Das also ist verfassungswidrig und das Gesetz geht zurück ans Parlament.
Das Verfassungsgericht hat einer Eingabe der PDL stattgegeben und den Parlamentsbeschluss vom 25. Juni zur Bildung des Aufsichtsrats des öffentlichen Fernsehens (TVR) für verfassungswidrig erklärt. Nach der Veröffentlichung der Begründung im Amtsblatt gelten die acht Mitglieder des Aufsichtsrats, die das Parlament bestimmt hat, als entlassen.
Die PDL hatte beanstandet, dass sie im Fernsehrat keinen einzigen Posten erhalten habe, obwohl ihr nach dem politischen Algorithmus 2,87 Plätze zustehen würden. Der ganze Vorgang zur Bildung des TVR-Aufsichtsrats muss also wieder aufgenommen werden. Dazu könnten sämtliche Beschlüsse, die der bisherige Rat getroffen hat, ihre Gültigkeit verlieren. Für Donnerstag hat das Verfassungsgericht seine Entscheidung darüber angekündigt, ob Vasile Blaga (PDL) in sein Amt als Vorsitzender des Senats zurückkehrt, das er am 3. Juli verloren hatte. An seine Stelle wurde von der Parlamentsmehrheit Crin Antonescu (PNL) gewählt.