Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht hat am Mittwoch einen Beschluss zu einer Gesetzesänderung bezüglich des Status von Beamten auf den 23. Januar vertagt. Staatspräsident Klaus Johannis hatte wegen einer Gesetzesänderung, entsprechend welcher unter Anklage stehende Beamte nicht mehr vom Amt suspendiert werden, das Verfassungsgericht angerufen. Johannis wies darauf hin, dass der vorübergehende Amtsverlust den Schutz der öffentlichen Institution zum Ziel habe und die Maßnahme mit der Unschuldsvermutung vereinbar sei. Eines der Ziele des Rechtsstaates sei es, die Bedingungen für vertrauenswürdige staatliche Institutionen herzustellen.